Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FIUMU GmbH (Take A Tour), Schmiedestraße 6, 57076 Siegen
— nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt —
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FIUMU GmbH (Take A Tour) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verträge kommen durch schriftliche, fernmündliche oder mündliche Bestätigung des Auftraggebers zustande. Dies umfasst Aufträge per E-Mail, Fax oder Telefon. Eine Bestätigung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.
Sämtliche im Rahmen der Produktion erstellten Materialien (Rohdaten, Zwischen- und Endprodukte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der FIUMU GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Honorar und Rechnungsstellung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Die verbleibenden 50 % werden mit Übergabe bzw. Abnahme des Endprodukts fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
§3 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte am Endprodukt ein.
Eine Nutzung für Rundfunk (Fernsehen, Radio, Kino) ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber gemäß §13 UrhG in angemessener Form zu nennen (Credit/Quellenangabe), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, die berechtigten Interessen des Urhebers zu gefährden, ist gemäß §14 UrhG unzulässig.
§4 Fremdmaterial
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dateien und Materialien werden als abgenommen und final behandelt, sofern nicht ausdrücklich anders mitgeteilt.
Änderungen an bereits geliefertem Material nach Produktionsbeginn können zu Mehrkosten führen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer behandelt alle vom Auftraggeber überlassenen Materialien und Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§5 Produktionsangebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von zwei Monaten ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.
Im Angebot genannte Festpreise sind garantiert, sofern sich der Leistungsumfang nicht ändert.
Änderungswünsche des Auftraggebers während der laufenden Produktion, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zu Mehrkosten führen. Diese werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Sofern nicht anders vereinbart, werden für musikalische Untermalung nicht-exklusive Musiklizenzen verwendet.
§6 Haftung
Der Auftraggeber haftet für die unbefugte Nutzung der gelieferten Produkte über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus.
Bei fehlender oder unzureichender Urhebernennung gemäß §3 wird ein Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar fällig.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder Erfolge durch die erstellten Produkte.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§7 Referenzangabe
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Arbeiten sowie das Logo und den Namen des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Website, in Portfolios und in Präsentationen zu verwenden.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung schriftlich widersprechen. In diesem Fall kann ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar erhoben werden.
§8 Produktionsvoraussetzungen und -absagen
Für Drohnenaufnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
- Kein Einsatz bei Regen, Schneefall oder Gewitter
- Kein Einsatz bei Dunkelheit (nur bei Tageslicht)
- Maximale Windgeschwindigkeit: 25 km/h
- Maximale Flughöhe: 120 m über Grund (gemäß gesetzlicher Vorgaben)
- Maximale Flugzeit: 15–18 Minuten pro Akkuladung
- Kein Überfliegen von Personen oder Menschenansammlungen
Kann eine geplante Produktion aufgrund höherer Gewalt (Wetter, behördliche Auflagen, unvorhergesehene Ereignisse) nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits angefallene Kosten (Anreise, Genehmigungen) werden in Rechnung gestellt.
Bei Absage durch den Auftraggeber, die nicht auf Verschulden des Auftragnehmers beruht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
§9 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Werktagen telefonisch und innerhalb von 3 Werktagen schriftlich nach Übergabe des Endprodukts gerügt werden.
Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Nach Abnahme des Endprodukts übernimmt der Auftraggeber die volle rechtliche Verantwortung für dessen Veröffentlichung und Nutzung.
§10 Rücktrittsrecht
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsschluss von der Produktion zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass die gewünschte Produktion gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder mit den Grundsätzen des Auftragnehmers unvereinbar ist. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet.
§11 Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Siegen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2023